Eine Krise, die viele Rechte verletzt
Übersetzt aus: The Climate Crisis is a Child Rights Crisis: Introducing the Children’s Climate Risk Index. New York: United Nations Children’s Fund (UNICEF), 2021. (pp. 111f)
https://www.unicef.org/media/105376/file/UNICEF-climate-crisis-child-rights-crisis.pdf
Die Klimakrise betrifft oder wird alle Kinder überall und ihr ganzes Leben lang auf oft bedeutsame, lebensverändernde Weise treffen. Es untergräbt die tatsächliche Ausübung der Rechte, die in der Kinderrechtskonvention verankert sind, die alle 196 anspruchsberechtigten Vertragsstaaten außer den Vereinigten Staaten unterzeichnet haben, darunter:
Artikel 3: Das Wohl des Kindes muss oberste Priorität haben. Der Klimawandel steht im Widerspruch zum Wohl der Kinder, insbesondere in gefährdeten Ländern.
Artikel 6: Recht auf Überleben und Entwicklung. Der Klimawandel bedroht direkt das Überleben und die Entwicklung von Kindern durch ein erhöhtes Risiko von Dürren, Überschwemmungen, Krankheiten und Hunger.
Artikel 9–10: Familienbeziehungen und nicht gegen seinen Willen von den Eltern getrennt zu werden. Der Klimawandel wird Millionen von Kindern verdrängen, die an gefährdeten Orten leben, und zwingt Kinder dazu, über und innerhalb nationaler Grenzen umzuziehen.
Artikel 12: Mitspracherecht. Kinder haben ein Recht, dass ihre Stimme zu Themen gehört wird, die sie betreffen. Der Klimawandel wird künftige Generationen stärker treffen als jeder andere. Einschränkung ihrer Möglichkeiten über die Ambitionen des Klimaschutzes auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mitzureden, hemmt dieses Recht.
Artikel 24: Recht auf Gesundheit. Der Großteil der weltweiten Krankheitslast im Zusammenhang mit dem Klimawandel betrifft Kinder, insbesondere Kleinkinder. Der Klimawandel kann auch den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdiensten und Kliniken beeinträchtigen oder beeinträchtigen.
Artikel 27: Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Steigender Meeresspiegel, Stürme und Überschwemmungen drohen, Wohnungen zu zerstören und unsichere Lebensbedingungen für Kinder zu schaffen.
Artikel 28: Recht auf Bildung. Kinder werden aufgrund von klimawandelbedingten Katastrophen wie Überschwemmungen, Stürmen oder Dürren von der Schule ferngehalten.
Artikel 19, 32 und 34–36: Recht auf Freiheit vor jeglicher Form von Gewalt oder Ausbeutung. Klimawandel erhöht das Risiko von Gewalt und Ausbeutung, insbesondere, wenn Kinder und ihre Familien vertrieben werden. Dies kann auch das Risiko von Entführungen und Menschenhandel erhöhen.
Artikel 30: Recht auf indigene Kultur und Sprache. Der Klimawandel bedroht Ökosysteme, die untrennbar mit indigener Kultur und Sprache verbunden sind.
Artikel 31: Recht auf Erholung und Spiel. Der Klimawandel bedroht den Zugang von Kindern zu sicheren Bereichen für Erholung und Spiel, auch durch Zerstörung oder Beschädigung von Schulen sowie Gemeinschaftsräumen.
Da die einzelnen Rechte aufgrund ihrer Natur miteinander verknüpft sind, hängt die Verwirklichung eines Rechts oft ganz oder teilweise von der Verwirklichung anderer Rechte ab. Die Verletzung eines Rechts verstärkt oder führt oft zu einer Verletzung eines anderen. Infolgedessen können praktisch alle Rechte von Kindern durch die Klimakrise beeinträchtigt werden, was sich möglicherweise auf die wirksame Umsetzung der Kinderrechtskonvention insgesamt auswirkt.
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat den Klimawandel als eine der größten Bedrohungen für die Gesundheit von Kindern identifiziert und die Vertragsstaaten aufgefordert, die Belange der Kindergesundheit in den Mittelpunkt ihrer Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels zu stellen. Er betont, dass Staaten die Verantwortung haben, Kinder vor Umweltschäden zu schützen.
Verpflichtungen der Staaten gegenüber Kindern
In erster Linie sind Staaten zuständig, die Kinderrechte durchzusetzen, und sie müssen die oben genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die sie unterschrieben haben. Die Verletzung von Rechten und die negativen Auswirkungen der Klimakrise auf Kinder lösen verpflichten alle Staaten, Maßnahmen zu ergreifen und Kinder vor aktuellen und absehbaren negativen Auswirkungen zu schützen. Die Staaten müssen sicherstellen, dass alle Entscheidungen ihrer Beauftragten vorrangig im Sinne des Kindeswohls getroffen werden und sie durch eine Vorab-Bewertung über ihre Auswirkungen auf die Kinderrechte informiert werden. Staaten haben die Pflicht, die Verwirklichung aller Rechte von Kindern in ihrem Land sicherzustellen. Aber die Kinderrechtskonvention verpflichtet die Länder auch, Maßnahmen zur Wahrung der Kinderrechte auf internationaler Ebene zu ergreifen, mit klaren Auswirkungen auf grenzüberschreitende Umweltschäden.
Obwohl in erster Linie Staaten für die Umsetzung der Rechte zuständig sind, haben Unternehmen die Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren und keinen Schaden
anzurichten. In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 16 bietet der Ausschuss für die Rechte des Kindes einen Rahmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen das Recht des Kindes respektieren, einschließlich wirksamer Gesetzgebung, Regulierung und Durchsetzung sowie Politik, Abhilfe, Überwachung, Koordinierung und bewusstseinsbildende Maßnahmen. Staaten sollten von Unternehmen verlangen, dass sie die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Kinderrechte erfüllen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Rechte von Kindern mindern, auch in ihren Geschäftsbeziehungen und im globalen Betrieb.
Neben ihren Verpflichtungen aus der internationalen Menschenrechtskonvention sind Staaten auch an ihre Verpflichtungen aus anderen multilateralen Abkommen gebunden. Das Pariser Abkommen fordert die Parteien auf, ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Kindern, zu achten, zu fördern und zu berücksichtigen. Auch die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, das Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015–2030 und die Addis Abeba Aktionsagenda der Dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung erwähnen alle Kinder und bekräftigen die staatlichen Verpflichtungen zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz für Entwicklung und Klimaschutz.
Das Recht der Kinder, ihre Rechte einzufordern
Kinder haben das Recht, zu Themen gehört zu werden, die sie betreffen, einschließlich des Klimawandels, der vor allem künftige Generationen betreffen wird. Kinder haben auch das Recht, einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt werden.
Aber weil Kinder nicht die gleiche rechtliche und politische Stellung haben wie Erwachsene, haben sie oft keine Plattform, um ihren Stimmen Gehör zu verschaffen, oder Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass sie befolgt werden, und oft werden sie nicht gehört. Sie sind auf Erwachsene angewiesen und leiden unter Macht-Ungleichgewichten
sowie einem Mangel an Wissen und Zugang zu Informationen. Indem ihre Möglichkeiten, über die Ambitionen des Klimaschutzes mitzureden, eingeschränkt werden, behindern lokale, nationale und internationale Ebenen ihre Rechte.
Wenn Staaten die gesetzlichen Normen und Standards, die in Menschenrechtsinstrumenten verankert sind, nicht einhalten, sind Kinder und/oder Erwachsene in ihrem Namen berechtigt, bei einem zuständigen Gericht oder einem anderen Schiedsrichter ein Verfahren zur angemessenen Wiedergutmachung einzuleiten. Die überwiegende Mehrheit der Kinder auf der ganzen Welt steht jedoch vor enormen Hindernissen beim Zugang zur Justiz – rechtlich, finanziell, kulturell, praktisch – was bedeutet, dass Prävention das beste und oft einzige Mittel ist, einen wirksamen Rechtsbehelf zu gewährleisten.
Doch trotz der Hindernisse, die ihnen im Weg stehen, nutzen Kinder Straßenproteste, Online-Aktivismus und Klagen, um die Untätigkeit beim Thema Klimawandel der Regierung einzufordern. Sie stehen in vielen Fällen an vorderster Front der Umweltbewegungen und müssen als Triebkräfte des Wandels und als Menschenrechtsverteidiger anerkannt werden. Auch Kinder klagen zunehmend gegen ihre Regierungen wegen Untätigkeit beim Klimaschutz, erringen oft Siege, die Regierungen zum Handeln zwingen und andere dazu inspirieren, ihnen zu folgen.