Wer ist überhaupt von Armut betroffen?
Definition von Armut: Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II), Bezieher von Leistungen nach SGB XII (Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung im Alter), Personen/Familien, deren Einkommen bis zu ca. 20 % über dem ALG II Satz liegt, stark überschuldete Personen/Familien.
Die oben genannten Kriterien sind allgemein gültige. Allerdings trifft es Personen in strukturstarken Gebieten stärker. Die Mieten sind hoch, die Einkommen, gerade im unteren Bereich, sind ähnlich wie in schwächeren Regionen. Armut ist relativ. So entsteht durch hohe Mieten und Lebenshaltungskosten eine Verschiebung. Die Deprivation der Betroffenen, also der Verlust von Vertrautem oder das Gefühl der Benachteiligung, ist nicht relativ, sondern objektiv.
Wir sprechen nicht nur von den Menschen, die im Leistungsbezug sind, sondern auch von denen, die ein durchaus mittleres Einkommen zur Verfügung haben, aber dennoch unter dem Phänomen der objektiven Deprivation leiden. Wen also kann demnach „Armut“ treffen? Ein Beispiel: ein mittleres Fachkraftgehalt im Öffentlichen Dienst (Krankenhauspersonal, Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen etc.) reicht nicht aus, um eine Dreizimmer-Wohnung anzumieten und die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Das Einkommen jedoch ist zu hoch, um an vergünstigten Wohnraum zu kommen oder an weitere Angebote, wie die Beantragung des Landkreispasses, der beispielsweise im LKR München möglich ist.
Hier ist eine breite Gruppe von Arbeitnehmern samt Familien betroffen; sie alle leben bereits in einem Graubereich.
Wer ist gefährdet?
Zunächst einmal die Personengruppen, die auch lt. Armutsstatistik bundesweit am stärksten betroffen sind: Alleinerziehende, Familien mit Kindern, chronisch Kranke, pflegende Angehörige, Rentner und Selbstständige.
Auswirkungen auf die Kommune
In einer Gemeinde wie Sauerlach sind jedoch auch Personen betroffen, die über ein bundesweit gesehen durchschnittliches Familieneinkommen verfügen.
- Eltern haben Probleme, Gelder zu bezahlen, die in der Schule gezahlt werden müssen.
- Betroffene ziehen sich zurück, da sie oft zu wenig Mittel haben, um am sozialen Leben teilzuhaben.
- Unternehmen und Träger sozialer Einrichtungen haben Schwierigkeiten Stellen im unteren und mittleren Verdienstbereich zu besetzen.
- Auch der Verlust von Mitarbeitern, die eine neue Wohnung brauchen und deshalb den Wohnort wechseln, sind Sozialraum-relevante Folgen dieser Entwicklung.
- Kindergartengruppen können aus Personalmangel nicht „hochgefahren“ werden
- Altenheime und Krankenhäuser schließen Abteilungen
- die Arbeitsbelastung für bereits tätige Mitarbeiter ist konstant hoch aufgrund unbesetzter Stellen (was weitere negative Folgen hat).
Was kann in Sauerlach dagegen getan werden?
- bezahlbare Wohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen
- flexible Kinderbetreuung (Schicht- bzw. flexiblere Öffnungszeiten)
- flexibel buchbare Ferienbetreuung auch für Kinder über 10 Jahren in allen Ferien
- zuverlässige Beschulung in der Primarstufe (Vermeidung von andauernden Unterrichtsausfällen)
- Ausbau von Hilfen für pflegende Angehörige (Entlastung/Stressprävention)
- Angebote für pflegende Angehörige/Rentner (Teilhabe)
- gute ÖPNV-Anbindungen (Mobilität, Ökologie)